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Schneekopf
- Benutzerordnung
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Benutzerordnung für den Aussichtsturm auf
dem Schneekopf
vom 15.12.2008

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Der
Aussichtsturm dient als öffentliche
Einrichtung dem Sport, der Erholung und
Entspannung. Deshalb sind Ruhe und Ordnung,
Sauberkeit und Sicherheit oberstes Gebot. Um
eine ordnungsgemäße Benutzung zu
gewährleisten, wird die nachstehende
Benutzerordnung erlassen: |

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§ 1 Allgemeines |
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1. Die
Benutzerordnung dient der Sicherheit,
Ordnung und Sauberkeit im/am Aussichtsturm
und dem
unmittelbaren Gelände um den Turm herum.

2. Die Benutzerordnung ist für alle Besucher
verbindlich. Mit der rechtmäßigen
Zutrittsverschaffung erkennt der
Besucher diese Benutzerordnung an. |

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§ 2 Besucher |
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1. Die
Benutzung des Aussichtsturmes und des
gesamten Turmgeländes steht zu den
angegebenen
Öffnungszeiten grundsätzlich jedermann frei und erfolgt auf
eigene Gefahr.
Eine Nutzung der Kletteranlage auf eigene Gefahr ist zu den
angebotenen Kletterzeiten durch jedermann
möglich.
2. Personen, die unter Alkohol bzw. anderen
Rauschmitteln stehen, ist die Benutzung des
Turmes und der
Kletteranlage untersagt.
3. Geistig Behinderten und Personen mit
Neigungen zu Krampf-, Schwindel-, Ohnmachts-
oder Höhen-
angstanfällen ist der Zutritt und Aufenthalt auf der
Aussichtsplattform nur in Begleitung einer
verantwort-
lichen Begleitperson gestattet.
4. Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben , dürfen den Aussichtsturm
und seine Ein-
richtungen nur in Begleitung eines verantwortlichen
Erwachsenen benutzen. |

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§ 3 Benutzungsentgelte und Öffnungszeiten |
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1. Für die
Benutzung des Aussichtsturmes und der
Kletteranlage werden Benutzungsentgelte
entsprechend
einer gesonderten Entgeltordnung erhoben.
2. Die festgesetzten Öffnungszeiten und die
Höhe des Benutzungsentgeltes werden im
Eingangsbereich
ausgehängt, ebenso wie die Benutzerordnung und ein Auszug der
wesentlichen Verhaltensregeln.
3. Der Zutritt zum Aussichtsturm ist sowohl
über das im Eingangsbereich befindliche
Drehkreuz, unter Einwurf
des entsprechenden Entgeltes oder mit zuvor erworbenen
gültigen Ship, als auch in Ausnahmefällen,
nach
Aufforderung durch das Aufsichtspersonal, über die Tür
gestattet. |

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§ 4 Allgemeine Bestimmungen zur Einhaltung
von Sicherheit und Ordnung |
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1. Das
Aufsichtspersonal hat für die
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung
sowie für die Einhaltung
der Benutzerordnung zu sorgen.
2. Den Anordnungen des durch die Gemeinde
eingesetzten Aufsichtspersonals ist
uneingeschränkt Folge zu
leisten.
3. Das Aufsichtspersonal des Turmes und der
Kletteranlage übt gegenüber allen Besuchern
das Hausrecht
aus. Besucher, die gegen die Benutzerordnung verstoßen,
können vorübergehend oder dauernd von der
Benutzung des Aussichtsturmes ausgeschlossen werden.
4. Bei Gemeinschaftsbesuchen ( Schulen /
Gruppen / Vereine u.ä.) ist der/die
jeweilige Leiter/in für die
Beachtung der Benutzerordnung sowie die Anmeldung beim
Aufsichtspersonal verantwortlich.
5. Die Besucher haben alles zu unterlassen,
was der Aufrechterhaltung der Sicherheit,
Ruhe und Ordnung
entgegenwirkt.
Folgendes ist nicht gestattet:
- das Besteigen des Turmes mit Walking-
und/oder Skistöcken,
- das Rauchen sowie Feuer und offenes Licht
im gesamten Turmbereich,
- das Ausspucken auf den Boden oder das
Beschmieren von Fenstern und Wänden,
- das Wegwerfen von Glas oder sonstigen
scharfen Gegenständen auf den Boden,
- das Klettern auf den Geländern,
- das Mitbringen und der Verzehr jedweder
Art von Speisen und Getränken,
- die Benutzung des Aussichtsturmes mit
Tieren jedweder Art.
6. Bei Gewitter ist die Kletteranlage und
die Aussichtsplattform unverzüglich zu
verlassen.
7. Unfälle jeglicher Art sind sofort dem
jeweiligen Aufsichtspersonal oder direkt
über den Notruf 112 zu
melden. |

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§ 5 Haftung |
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1. Die Gemeinde
haftet nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
2. Personen- und Sachschäden, die den
Besuchern durch Dritte entstehen, sind aus
der Haftung der
Gemeinde ausgenommen.
3. Die Besucher benutzen den Aussichtsturm
einschließlich der Sporteinrichtungen auf
eigene Gefahr,
unbeschadet der Verpflichtung der Gemeinde, die Einrichtungen
in einem gebrauchsfähigen Zustand zu
erhalten.
4. Jeder Besucher haftet für Schäden, die er
durch Verunreinigung sowie durch
Beschädigung des
Aussichtsturmes einschließlich aller Objekteinrichtungen und
des Inventars verursacht.
Ein Ordnungsgeld bis zu 100,00 Euro kann von der Gemeinde
auferlegt werden.
5. Für Geld, Wertsachen, Garderobe und
sonstige Gegenstände wird keine Haftung
übernommen. |

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§ 6 Inkrafttreten |
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Diese
Benutzerordnung tritt am 16.12.2008 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die
Benutzerordnung vom 01.07.2008 außer Kraft. |

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Gehlberg, d.
15.12.2008
- Siegel -
Lehrke
Bürgermeister
Ident - Nr: 059819 |
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| 98559
Gemeinde Gehlberg
| Hauptstraße 41 |
Telefon: +49(0)36845-50 414
| Telefax: +49(0)36845-50
500 | |
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Der Schneekopf (978 m über NN) ist einer der
markantesten Berge des Thüringer Waldes. |
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